Dänische Mehrwertsteuervertretung
Dänische Umsatzsteuervertretung
Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind, aber Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkaufen, müssen einen dänischen Steuervertreter bestellen.
Verschiedene europäische Länder verlangen, dass nicht in der EU ansässige Unternehmen einen lokalen Vertreter haben, um ihre Umsatzsteuerregistrierungspflichten zu verwalten. Dieser Vertreter überwacht die Umsatzsteuerangelegenheiten in Dänemark und teilt die Verantwortung für die Einhaltung der dänischen Umsatzsteuervorschriften. In der Regel übernimmt der Steuervertreter sowohl solidarische als auch gesamtschuldnerische Haftung für die Umsatzsteuerverpflichtungen des Unternehmens.
Die Verpflichtung, einen Steuervertreter in Dänemark zu bestellen, hängt vom Standort des Unternehmens ab. Wenn sich ein Unternehmen in einem anderen Land aufgrund seiner Aktivitäten für die Umsatzsteuer registrieren muss, kann es erforderlich sein, einen lokalen Steuervertreter zu benennen.
Einblick in die Fiscale Vertretung
Fiscale Vertretung ist ein Dienst, bei dem ein Unternehmen im Namen eines anderen Unternehmens auftritt, das Waren in die Europäische Union importieren möchte. Dieses System hilft importierenden Unternehmen, sich besser in der Komplexität der EU-Vorschriften und -Anforderungen zurechtzufinden.Innerhalb der EU wird die anwendbare Steuer als Mehrwertsteuer (MwSt.) bezeichnet. Die EU-Gesetzgebung verlangt, dass Unternehmen eine physische Niederlassung innerhalb der EU haben, um die MwSt.-Fragen während der Zollverfahren effektiv zu regeln. Diese Voraussetzung ist essentiell, um die Einhaltung der Steuerpflichten während des Importprozesses zu gewährleisten.
Die MwSt.-Vertretung umfasst die Verwaltung der MwSt.-Erklärungen und die Abführung der erforderlichen MwSt. an die Behörden. Dazu gehört auch die Einreichung der erforderlichen Intrastat-Erklärungen über europäische Verkäufe, wo nötig, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Es gibt zwei Hauptkategorien der fiscalen Vertretung: allgemeine und eingeschränkte.
Für Unternehmen, die Waren nach Dänemark importieren, ist eine allgemeine fiscale Vertretung von Bedeutung, insbesondere wenn eine eingeschränkte fiscale Vertretung nicht möglich ist. Dies ist häufig bei Transaktionen mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder wenn Produkte außerhalb der EU importiert werden, der Fall.
Eine Artikel-23-Lizenz der dänischen Steuerbehörden ermöglicht es Unternehmen, das Verrechnungsmechanismus für die MwSt. bei Importen zu nutzen. Das bedeutet, dass die MwSt. nicht bei der Einfuhr bezahlt werden muss, sondern stattdessen in der MwSt.-Erklärung angegeben werden kann. Diese Lizenz steht jedoch nur für nicht-dänische Unternehmen mit einem allgemeinen steuerlichen Vertreter zur Verfügung.
Ein allgemeiner steuerlicher Vertreter, meist eine dänische Einheit, ist verantwortlich für die Verwaltung aller MwSt.-bezogenen Transaktionen für ein ausländisches Unternehmen, das in Dänemark tätig ist. Zollagenten, Logistikunternehmen oder Buchhalter übernehmen oft diese Rolle und sorgen für Logistik und die Einhaltung der dänischen MwSt.-Gesetzgebung. Der allgemeine steuerliche Vertreter muss auch Sicherheiten bei den dänischen Steuerbehörden leisten, die in der Regel mit der erwarteten MwSt.-Verpflichtung des ausländischen Unternehmens für ein bestimmtes Quartal übereinstimmen.
Die Haftung des Vertreters geht über die geleistete Sicherheit hinaus, da die Steuerbehörden die MwSt.-Zahlungen der letzten fünf Jahre überprüfen können. Diese Überprüfung kann zu einer Haftung führen, die bis zu fünfmal den ursprünglichen Sicherungsbetrag betragen kann, weshalb allgemeine steuerliche Vertreter oft eine entsprechende Sicherheit von ihren ausländischen Kunden verlangen, um dieses Risiko zu begrenzen.
Eingeschränkte fiscale Vertretung ermöglicht es Unternehmen, Waren in die EU zu importieren, ohne die MwSt. direkt zu zahlen, was einen erheblichen Liquiditätsvorteil bietet. Ein steuerlicher Vertreter mit eingeschränkten Befugnissen kann nur im Namen eines nicht ansässigen Unternehmens bei der Einfuhr von Waren auftreten und von den damit verbundenen Vorteilen profitieren.
Diese eingeschränkte fiscale Vertretung ermöglicht auch die einfache Hinzufügung neuer Kunden unter der bestehenden Genehmigung über eine einzige Lizenz, wodurch wir als steuerliche Agenten für Unternehmen fungieren können, die Produkte in der EU importieren.
Die Nutzung der fiscalen Vertretung kann Ihrem Unternehmen helfen, die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.
Wann ist eine Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark erforderlich?
In Dänemark sind die Bedingungen für die Mehrwertsteuerregistrierung vergleichbar mit denen in anderen EU-Ländern, dank der Harmonisierung der Mehrwertsteuergesetzgebung innerhalb der Europäischen Union. Die Registrierung für die Mehrwertsteuer ist in verschiedenen Situationen verpflichtend, darunter:• Das Anbieten von Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
• Der Kauf und Verkauf von Waren innerhalb Dänemarks oder der Versand von Waren aus Dänemark in andere Länder.
• Die Einfuhr von Waren in andere EU-Länder über Dänemark.
• Die Organisation von Veranstaltungen.
• Die Lagerung von Waren in Dänemark.
• Der Empfang von Dienstleistungen auf Basis des Reverse-Charge-Verfahrens ohne Mehrwertsteuerregistrierung.
Darüber hinaus müssen ausländische Unternehmen, die Business-to-Consumer (B2C) Verkäufe in Dänemark tätigen, sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihre Verkäufe die interne EU-Grenze überschreiten und sie das VAT One-Stop Shop (OSS) System nicht nutzen.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als DKK 50.000 in den letzten 12 Monaten sind nicht verpflichtet, sich in Dänemark für die Mehrwertsteuer zu registrieren, obwohl sie die Möglichkeit haben, dies zu tun. Überschreitet der Umsatz eines Unternehmens die DKK 50.000 und ist es nicht mehrwertsteuerregistriert, muss es sich umgehend registrieren. Außerdem sollten Unternehmen, die erwarten, diese Umsatzgrenze zu erreichen, sich mindestens acht Tage vor Beginn ihrer Tätigkeiten für die Mehrwertsteuer registrieren.
Entitäten oder Einzelpersonen, die sich gemäß der dänischen Gesetzgebung mit mehrwertsteuerfreien Aktivitäten beschäftigen, sind nicht verpflichtet, sich zu registrieren. Häufige Beispiele für solche Ausnahmen sind:
• Bildungsdienstleistungen,
• Gesundheitsdienstleistungen wie medizinische und zahnmedizinische Versorgung,
• Finanzdienstleistungen wie Banken und Versicherungen,
• Kulturelle Aktivitäten, einschließlich bestimmter Formen von Kunst und Unterhaltung,
• Wohltätige Organisationen, die spezifische soziale Dienstleistungen erbringen.
Darüber hinaus haben einige kleine landwirtschaftliche Unternehmen die Möglichkeit, sich für eine Pauschalregelung zur Mehrwertsteuer anstelle einer Standardregistrierung zu entscheiden, was ihre Mehrwertsteuerpflichten erleichtert. Es ist wichtig zu beachten, dass, obwohl diese Entitäten nicht verpflichtet sind, sich zu registrieren, sie dies freiwillig tun können, wenn es vorteilhaft für ihre Geschäftstätigkeiten ist.
Ausländische Unternehmer können sich in Dänemark für die Mehrwertsteuer registrieren, indem sie ein Formular auf virk.dk ausfüllen. Nach der Registrierung erhalten sie eine dänische Mehrwertsteuernummer, bekannt als DK-Nummer, die an die von ihnen angegebene Adresse gesendet wird.
Wenn ein Unternehmen aus dem Ausland tätig ist und steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkauft, kann es erforderlich sein, eine Registrierung für Nicht-Residenten für die Mehrwertsteuer zu beantragen. Diese Anforderung steht im Einklang mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die ausländische Unternehmen unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, um steuerpflichtige Transaktionen zu melden und die festgelegten Mehrwertsteuererhebungen anzugeben.
Unternehmen, die eine Steuervertretung in Dänemark benötigen
Für alle Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, ist es von großer Bedeutung, ihre Compliance-Anforderungen zu evaluieren und sich korrekt zu registrieren, bevor sie sich mit steuerpflichtigen Aktivitäten befassen, sofern dies zutrifft.Organisationen, die steuerpflichtige Aktivitäten in Dänemark ausführen, müssen sich als Mehrwertsteuerpflichtige registrieren, steuerbare Transaktionen melden und Mehrwertsteuer abführen. Während Unternehmen innerhalb der Europäischen Union diese Verfahren selbst oder mithilfe eines Steuervertreters abwickeln können, sind Unternehmen außerhalb der EU verpflichtet, einen Steuervertreter zu benennen, um ihren administrativen Verpflichtungen nachzukommen.
Für Nicht-EU-Unternehmen ist es notwendig, einen Steuervertreter in Dänemark zu benennen. Da dieser Vertreter die gemeinsame Haftung mit dem ausländischen Unternehmen teilt, kann es erforderlich sein, dass das Unternehmen eine Bankgarantie oder Bürgschaft an den Vertreter bereitstellt.
Europäische Unternehmen sowie solche aus Norwegen, Grönland, den Färöer-Inseln und Island haben die Möglichkeit, sich direkt bei den örtlichen Mehrwertsteuerbehörden zu registrieren. Obwohl es nicht obligatorisch ist, einen dänischen Steuervertreter in Anspruch zu nehmen, können nicht ansässige Unternehmen sich entscheiden, die oft komplexen und zeitaufwändigen Aufgaben einem örtlichen Spezialisten zu übertragen.
Wir bieten eine registrierte Adresse für das betroffene Unternehmen an und kümmern uns um alle erforderlichen Dokumente in dänischer Sprache, wobei wir den Kontakt zu den lokalen Behörden verwalten. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Kosten für diesen Dienst für in der EU ansässige Unternehmen niedriger sind, da sie von der gemeinsamen Haftung befreit sind.
Welche Dienstleistungen bietet die dänische steuerliche Vertretung an?
Die steuerliche Vertretung bietet folgende Dienstleistungen an:• Unterstützung bei der Rückforderung von dänischer MwSt., die auf lokale Einkäufe gezahlt wurde, einschließlich der Erstellung und Einreichung von MwSt.-Rückforderungsanträgen für ausländische Unternehmen.
• Erstellung und Einreichung von regulären MwSt.-Erklärungen bei der dänischen Steuerbehörde (SKAT).
• Sicherstellung der Einhaltung lokaler Gesetze in Bezug auf Rechnungsstellung, MwSt.-Management, Buchhaltung und MwSt.-Berichterstattung sowie -zahlungen.
• Beantwortung von Fragen und Überwachung von Steuerprüfungen, die von den lokalen MwSt.-Behörden durchgeführt werden.
• Unterstützung ausländischer Unternehmen bei der MwSt.-Registrierung in Dänemark.
• Verwaltung der Zahlungen der geschuldeten MwSt. an die dänische Steuerbehörde für ausländische Unternehmen.
• Bereitstellung der notwendigen Berichte und Dokumentationen für die dänischen Steuerbehörden, wie z.B. jährliche Erklärungen und zusätzliche Berichtspflichten.
• Sicherstellung der Einhaltung der lokalen MwSt.-Vorschriften.
• Funktion als Verbindung zwischen dem ausländischen Unternehmen und den dänischen Steuerbehörden.
Warum einen Steuervertreter in Dänemark beauftragen?
Unternehmen, die nicht aus Europa stammen, können sich nicht direkt für die MwSt. in Dänemark registrieren; sie müssen einen dänischen MwSt.-Vertreter, in der Regel ein örtliches Büro, beauftragen, der in ihrem Namen bei den lokalen Steuerbehörden auftritt. Dieser Vertreter ist verantwortlich für die Erfüllung aller MwSt.-Verpflichtungen, einschließlich aller, die zuvor nicht eingereicht wurden. Dies kann dazu führen, dass er eine Sicherheit, wie eine Bankgarantie, von Ihnen verlangt, bevor er bereit ist, Sie zu vertreten.Durch die Steuervertretung in Dänemark können ausländische Unternehmen den Markt betreten, ohne die finanziellen Belastungen und Komplikationen einer physischen Niederlassung eingehen zu müssen. Dies ermöglicht es, die Entwicklung einer Unternehmensstruktur und das Management separater Buchhaltungssysteme zu vermeiden.
Europäische Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen dänischen MwSt.-Vertreter zu benennen, können sich jedoch entscheiden, einen Agenten hinzuzuziehen, um die Steuerkommunikation mit den lokalen Behörden zu vereinfachen. In diesem Fall ist eine Bankgarantie nicht erforderlich. Die Verpflichtung, die MwSt.-Verpflichtungen zu erfüllen, liegt jedoch vollständig beim Unternehmen selbst.
Der MwSt.-Vertreter übernimmt alle mwSt.-relevanten Verantwortlichkeiten für ausländische Unternehmen, wie die Beantragung einer MwSt.-Nummer, die Einreichung regelmäßiger Erklärungen und Zahlungen sowie die Bearbeitung von Anträgen auf MwSt.-Rückerstattung, neben anderen Aufgaben.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ist die Beauftragung eines dänischen MwSt.-Vertreters eine einfache und kosteneffektive Lösung im Vergleich zur Einrichtung einer physischen Niederlassung oder Tochtergesellschaft. Ausländische Unternehmen, die einen Steuervertreter in Dänemark beauftragen, unterliegen außerdem nicht der Körperschaftsteuer im Land.
Vorteile eines Steuervertreters in Dänemark
In Dänemark gibt es mehrere Vorteile, die mit der Beauftragung eines Steuervertreters verbunden sind, die über die bloße Registrierung eines ausländischen Lieferanten hinausgehen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Vereinfachung des VAT-Managements im Zusammenhang mit Importen und der Verringerung der administrativen Belastungen für den ausländischen Lieferanten.Als Vertreter des ausländischen Lieferanten sorgt der dänische Steuervertreter dafür, dass die Rechte und Pflichten dieses Lieferanten gewährleistet sind. Die Beauftragung eines solchen Vertreters kann außerdem zu niedrigeren Kosten und schnelleren Lieferungen an Kunden in Europa führen. Zudem übernimmt der Vertreter bestimmte Verantwortlichkeiten und Haftung für die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Transport von Waren.
Als ausländische Einheit kannst du von dem umgekehrten Steuermodell für Importe profitieren, indem du einen Steuervertreter benennst. Dennoch bleibst du weiterhin für deine Steuerpflichten verantwortlich. Durch die Wahl eines steuerlichen Vertreters kannst du die Verantwortung für die Erfüllung dieser Verpflichtungen an sie delegieren.
Die Wahl eines Steuervertreters
Ausländische Unternehmen, die in Dänemark Tätigkeiten ausüben, die der dänischen Mehrwertsteuer unterliegen, müssen möglicherweise einen lokalen Steuervertreter ernennen.Es ist von großer Bedeutung, einen Steuervertreter in Dänemark zu haben. Diese Anforderung gilt für alle Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, die in Dänemark steuerpflichtige Umsätze tätigen, einschließlich:
• dem Export von Waren aus Dänemark in Länder außerhalb der EU,
• dem Kauf von Waren in Dänemark bei EU-Mitgliedstaaten,
• dem Import von Waren nach Dänemark aus Nicht-EU-Ländern,
• B2B-Verkäufen von Waren von Dänemark an EU-Mitgliedstaaten,
• B2C-Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Einwohner Dänemarks, einschließlich Online-Transaktionen.
Ein Steuervertreter in Dänemark wird alle Mehrwertsteuerverpflichtungen des Unternehmens gegenüber den dänischen Steuerbehörden übernehmen. Dies umfasst die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen, die Durchführung von Mehrwertsteuerzahlungen, die Beantragung von Rückerstattungen und die Durchführung von Steuerprüfungen.
Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass europäische Partner – wie Dienstleister, Lieferanten, Kunden und Marktplätze – oft zögerlich sind, mit nicht-europäischen Unternehmen zusammenzuarbeiten, die keinen benannten Steuervertreter in Dänemark haben, da sie dies als zu risikobehaftet betrachten.
Das Fehlen eines Steuervertreters kann zu erheblichen Geldstrafen von der dänischen Steuerbehörde führen und kann Unternehmen davon ausschließen, Mehrwertsteuer-Rückerstattungen zu erhalten.
Die Übertragung von Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten an einen steuerlichen Vertreter in Dänemark
Es ist von großer Bedeutung, Mehrwertsteueraufgaben an einen steuerlichen Vertreter in Dänemark zu delegieren, um den Betrieb Ihres Unternehmens zu gewährleisten, die administrativen Belastungen zu verringern und steuerliche Risiken effektiv zu managen.Besonders ausländische Unternehmen übertragen oft ihre Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten an einen steuerlichen Vertreter, wenn sie in einem Bereich tätig sind, in dem sie keine physische Präsenz haben oder nicht genügend Kenntnisse über die lokalen Mehrwertsteuervorschriften verfügen.
Die typischen Mehrwertsteueraufgaben, die einem steuerlichen Vertreter anvertraut werden, umfassen unter anderem:
• Mehrwertsteuerregistrierung: Die Durchführung des Registrierungsprozesses für die Mehrwertsteuer im entsprechenden Gebiet.
• Mehrwertsteuererklärungen: Die Erstellung und Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen bei den Steuerbehörden in regelmäßigen Abständen.
• Mehrwertsteuerzahlungen: Die Gewährleistung pünktlicher Zahlungen der Mehrwertsteuerverpflichtungen.
• Rechnungs-Compliance: Sicherstellung, dass Rechnungen den lokalen Mehrwertsteuervorschriften entsprechen.
• Verwaltung: Die Pflege genauer Aufzeichnungen und Dokumentationen in Bezug auf die Mehrwertsteuer.
• Kommunikation mit den Steuerbehörden: Die Funktion als primärer Ansprechpartner für steuerliche Fragen und Prüfungen.
• Mehrwertsteuerrückerstattungen: Verwaltung des Prozesses zur Rückforderung von Mehrwertsteuer auf förderfähige Ausgaben.
• Zoll und Einfuhr-Mehrwertsteuer: Überwachung der Einfuhr-Mehrwertsteuer und Zollgebühren, einschließlich der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens, wo erforderlich.
• Kontinuierliche Compliance: Die Verfolgung von Änderungen in den Mehrwertsteuervorschriften zur Gewährleistung der fortdauernden Einhaltung.
Die Vorschriften zur innergemeinschaftlichen und dänischen Mehrwertsteuer sind komplex und werden regelmäßig angepasst. Die Anforderungen an die Deklaration ändern sich häufig, und ihre Häufigkeit variiert. Nichteinhaltung, Verzögerungen und Fehler bei der Cashflow-Bewertung können erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen.
Um unnötige Risiken zu verringern und Stress abzubauen, wird empfohlen, professionelle Experten in Ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen einzubeziehen.